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Kein Dampf Unter den Linden

13. June 2016By ASW

Das hätte nicht passender kommen können: Kaum schreibt heute ein eGaragen-Kollege zum Thema Dampfen in Gaststätten, schon passiert es: Dampfverbot via Hausrecht.




Ein Frühstückstermin in Berlin-Mitte, Unter den Linden. Das Lokal ist bei geschätzten 30 Tischen zum Frühstücksservice mehr als überschaubar besetzt: maximal fünf Tische beherbergen Gäste für Kaffee und Brötchen – großzügig über das geräumige Restaurant verteilt. Nachdem wir unsere erste Mahlzeit des Tages mit Vergnügen verspeist hatten, griff ich zu meiner E-Zigarette, stellte sie auf kleinsten Dampf und freute mich über den Geschmack und die kleinen Wölkchen.

Schon erzählte mein Gegenüber seine morgendliche Begegnung mit einem Starkdampfer. Dessen E-Zigarette mit gigantischem Akku hat wohl am Bahnsteig mehr Wolken freigesetzt als so mancher Gartengrill zur EM-Zeit. Und nicht wenige Passanten wandten sich wohl kopfschüttelnd ab. Auch nicht hilfreich im Sinne der Rücksicht und des Verständnisses zwischen Dampfern und Nichtdampfern. Da werden sogleich Erinnerungen an das Zusammenleben oder besser Auseinanderleben von Rauchern und Nichtrauchern wach. Allerdings weiß jeder um die Gefahren des Passivrauchens – aber wer hat schon mal was von Passivdampfen gehört?

Und welch kurzes Vergnügen für mich, kaum hatte ich die Rechnung bestellt, gesellte sich die Bedienung zu uns: „Sie dürfen hier keine E-Zigarette rauchen“. Es folgte der kleine Hinweis auf das allseits bekannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Köln. Sie war verwirrt und blieb aber wie angewiesen stur. Nein, nein, der Restaurantleiter möchte das aber nicht. Ob er denn das Hausrecht ausüben möchte, denn gesetzlich ist er falsch unterrichtet, Rauchverbot bedeutet nicht Dampfverbot. Ein kurzes Zögern, ja, es ginge ums Hausrecht. Kein Problem. Nicht nur, dass ich meine E-Zigarette ausmachte, ich stornierte auch sogleich den für den nächsten Morgen reservierten Tisch zum Frühstück.

Wie gut, dass Berlin groß genug ist und über ausreichend Möglichkeiten verfügt, jenseits vom „Dressler“/Unter den Linden.

Und wie weit ist doch die Verunsicherung, wenn es ums Dampfen geht. Da ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Auch und vor allem von der DeHoGa. Es beschleicht einen das Gefühl, dass viel Unwissenheit herrscht und man deshalb lieber die große Keule schwingt. Schlimmstenfalls setzt man als Gastwirt einfach das Dampfen dem Rauchen gleich und verbietet es. Herzlich willkommen im Land der Aufklärung.

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13. June 2016By ASW

Das hätte nicht passender kommen können: Kaum schreibt heute ein eGaragen-Kollege zum Thema Dampfen in Gaststätten, schon passiert es: Dampfverbot via Hausrecht.




Ein Frühstückstermin in Berlin-Mitte, Unter den Linden. Das Lokal ist bei geschätzten 30 Tischen zum Frühstücksservice mehr als überschaubar besetzt: maximal fünf Tische beherbergen Gäste für Kaffee und Brötchen – großzügig über das geräumige Restaurant verteilt. Nachdem wir unsere erste Mahlzeit des Tages mit Vergnügen verspeist hatten, griff ich zu meiner E-Zigarette, stellte sie auf kleinsten Dampf und freute mich über den Geschmack und die kleinen Wölkchen.

Schon erzählte mein Gegenüber seine morgendliche Begegnung mit einem Starkdampfer. Dessen E-Zigarette mit gigantischem Akku hat wohl am Bahnsteig mehr Wolken freigesetzt als so mancher Gartengrill zur EM-Zeit. Und nicht wenige Passanten wandten sich wohl kopfschüttelnd ab. Auch nicht hilfreich im Sinne der Rücksicht und des Verständnisses zwischen Dampfern und Nichtdampfern. Da werden sogleich Erinnerungen an das Zusammenleben oder besser Auseinanderleben von Rauchern und Nichtrauchern wach. Allerdings weiß jeder um die Gefahren des Passivrauchens – aber wer hat schon mal was von Passivdampfen gehört?

Und welch kurzes Vergnügen für mich, kaum hatte ich die Rechnung bestellt, gesellte sich die Bedienung zu uns: „Sie dürfen hier keine E-Zigarette rauchen“. Es folgte der kleine Hinweis auf das allseits bekannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Köln. Sie war verwirrt und blieb aber wie angewiesen stur. Nein, nein, der Restaurantleiter möchte das aber nicht. Ob er denn das Hausrecht ausüben möchte, denn gesetzlich ist er falsch unterrichtet, Rauchverbot bedeutet nicht Dampfverbot. Ein kurzes Zögern, ja, es ginge ums Hausrecht. Kein Problem. Nicht nur, dass ich meine E-Zigarette ausmachte, ich stornierte auch sogleich den für den nächsten Morgen reservierten Tisch zum Frühstück.

Wie gut, dass Berlin groß genug ist und über ausreichend Möglichkeiten verfügt, jenseits vom „Dressler“/Unter den Linden.

Und wie weit ist doch die Verunsicherung, wenn es ums Dampfen geht. Da ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Auch und vor allem von der DeHoGa. Es beschleicht einen das Gefühl, dass viel Unwissenheit herrscht und man deshalb lieber die große Keule schwingt. Schlimmstenfalls setzt man als Gastwirt einfach das Dampfen dem Rauchen gleich und verbietet es. Herzlich willkommen im Land der Aufklärung.

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