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Jetzt gilt Jugendschutz bei E-Produkten

1. April 2016By ASW

Der 1. April ist nicht nur scherzfähig, er markiert auch wichtige Gesetzesänderungen: ab heute gilt für E-Zigaretten und E-Shishas das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.




Und das gilt auch für den Versandhandel und für sogenannte Deputate.

Die Änderungen im Jugendschutzgesetz hatte die Ministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, zum Jahresbeginn auf den Weg gebracht und ab heute heißt es für Minderjährige: Finger weg vom Dampfen.

Dafür wird aber das Telefonieren im Ausland billiger. Die sogenannten Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken zum Monatsende auf 5 Cent/Minute für abgehende Gespräche und 1 Cent/Minute für eingehende Gespräche.
Na bitte, geht doch.

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Der 1. April ist nicht nur scherzfähig, er markiert auch wichtige Gesetzesänderungen: ab heute gilt für E-Zigaretten und E-Shishas das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.




Und das gilt auch für den Versandhandel und für sogenannte Deputate.

Die Änderungen im Jugendschutzgesetz hatte die Ministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, zum Jahresbeginn auf den Weg gebracht und ab heute heißt es für Minderjährige: Finger weg vom Dampfen.

Dafür wird aber das Telefonieren im Ausland billiger. Die sogenannten Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken zum Monatsende auf 5 Cent/Minute für abgehende Gespräche und 1 Cent/Minute für eingehende Gespräche.
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