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Jetzt geht es der E-Zigarette an den Werbekragen

24. May 2016By ASW

Es sind kaum fünf Wochen her, da berichteten wir von dem Coup des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, CSU. Der hatte völlig überraschend und besonders schnell einen Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht: Werbebeschränkung für E-Zigaretten heute im Kabinett




Darin ging es um verschiedene Beschränkungen im werblichen Umfeld für die E-Zigaretten wie Verbot von Außenwerbung, kostenlose Abgabe von Probeteilchen und Liquids nur noch in Fachgeschäften und Kinowerbung nur bei Filmen über 18 Jahren.

Und nun wird im parlamentarischen Gang ordentlich auf das Gaspedal gedrückt: Bereits am 19. September – unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause – soll sogleich die Anhörung hierzu, zum sogenannten Tabakerzeugnisänderungsgesetz, kurz TabakerzÄndG, im federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft stattfinden. Schon am Tag danach findet dann die Abstimmung in der Bundestagsfraktion der CDU/CSU statt, am 21. September sodann der Abschluss im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes soll bereits am 22. und 23. September im Bundestag stattfinden. Und am gleichen Tag noch, also am Freitag, den 23. 09., soll der Bundesrat zur Schlussabstimmung kommen. Wow.

Meine Güte, was ein Tempo. Da muss man sich ja die Augen verwundert reiben. Wieso hat es denn Minister Schmidt plötzlich so eilig. Oder will er die Scharte auswetzen, als er für die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie aus Brüssel in deutsches Recht mehr als zwei Jahre brauchte.

Wir halten die Dampfer immer auf dem neuesten Stand und berichten über den weiteren Fortgang.

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Darin ging es um verschiedene Beschränkungen im werblichen Umfeld für die E-Zigaretten wie Verbot von Außenwerbung, kostenlose Abgabe von Probeteilchen und Liquids nur noch in Fachgeschäften und Kinowerbung nur bei Filmen über 18 Jahren.

Und nun wird im parlamentarischen Gang ordentlich auf das Gaspedal gedrückt: Bereits am 19. September – unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause – soll sogleich die Anhörung hierzu, zum sogenannten Tabakerzeugnisänderungsgesetz, kurz TabakerzÄndG, im federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft stattfinden. Schon am Tag danach findet dann die Abstimmung in der Bundestagsfraktion der CDU/CSU statt, am 21. September sodann der Abschluss im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes soll bereits am 22. und 23. September im Bundestag stattfinden. Und am gleichen Tag noch, also am Freitag, den 23. 09., soll der Bundesrat zur Schlussabstimmung kommen. Wow.

Meine Güte, was ein Tempo. Da muss man sich ja die Augen verwundert reiben. Wieso hat es denn Minister Schmidt plötzlich so eilig. Oder will er die Scharte auswetzen, als er für die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie aus Brüssel in deutsches Recht mehr als zwei Jahre brauchte.

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