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Gemeinsam an die Steuertöpfe

2. June 2018By ASW

Es ist noch kein Finanzminister je gesichtet worden, der sich nicht über vermehrte Einnahmen freut. Manchmal allerdings geht der Schuss auch nach hinten los. Deshalb: Lieber gemeinsam und alle den Steuerzahler schröpfen.




Begehrlichkeiten und klamme Kassen gibt es ja in Europa mehr als genug. Also warum nicht den Bürger zur Kasse bitten, das lohnt meist. Und um neue Steuern und deren „Namensgebung“ sind die Experten nie verlegen. Zum Beispiel die Sekt- oder Schaumweinsteuer vom Kaiser Wilhlem zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte – nach „Schwimmerfolg“ wurde diese nie zurückgenommen – oder der Solidaritätszuschlag aus dem Jahr 1991, eigentlich begrenzt auf ein Jahr für den Aufbau Ost und die Mehrausgaben des Zweiten Golfkriegs gelten sollte, und das bekannte „Rauchen für die Mütterrente“, das 2004 für Ministerin Ulla Schmidt Anlass für eine mehrstufige Tabaksteuererhöhung war.
Und dabei wissen doch alle, dass Steuereinnahmen nicht einer bestimmten Maßnahme zugeordnet werden können, sondern in den großen Topf des Bundesfinanzministers gehen, der dann verteilt nach Haushaltslage nicht nach Wunschdenken der Initiatoren.

Nun kommen wir zu einer neuen Argumentationslinie: Die europaweite Harmonisierung der Steuern, um innerhalb des geeinten Europas keine Verwerfungen oder Ungleichheiten entstehen zu lassen und die freien Warenströme zu garantieren. Vielleicht liegen die aber schon viel eher, nämlich in den unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Erfolgen.

Wenn es nun aber um die Besteuerung von neuartigen Tabakprodukten – sprich E-Zigarette und Tabakerhitzer – geht, will man nicht nur bis nach den Europawahlen nächstes Jahr warten, sondern auch gemeinsam handeln. So die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfinanzministeriums, Christins Lambrecht, SPD, auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Scheffler.

Die Politikerspreche geht so und wurde veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 19/2217:
Abgeordneter Frank Schäffler (FDP)
Welche Änderungen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bei der Tabaksteuer, und welche Ziele werden mit den Änderungen verfolgt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom 11. Mai 2018
Aktuell werden bei der Tabaksteuer die auf EU-Ebene laufenden Vorbereitungen zur Überarbeitung der Richtlinie des Rates 2011/64/EU (Tabaksteuerrichtlinie) von der Bundesregierung abgewartet. Anschließend wird eine Entscheidung über die erforderliche nationale Positionierung zu den dann vorgeschlagenen Maßnahmen getroffen werden.

Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäischen Kommission durchgeführten Arbeiten zur Erstellung einer Folgenabschätzung und einer externen Studie zur Evaluierung der tabaksteuerrechtlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene. Diese Studie befasst sich neben der tabaksteuerrechtlichen Systematik in den Mitgliedstaaten unter anderem auch mit den Mindeststeuersätzen sowie der steuerlichen Behandlung neuartiger Tabakprodukte.

Grundlegendes Ziel sowohl der Europäischen Kommission als auch der Bundesregierung ist eine gemeinsame Herangehensweise der Mitgliedstaaten bei der anstehenden Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie, um eine harmonisierte Umsetzung der zu vereinbarenden Maßnahmen zu erreichen und somit einer Fragmentierung tabaksteuerrechtlicher Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten entgegenzuwirken. Der Fortbestand einer möglichst umfassenden Harmonisierung des Tabaksteuerrechts liegt sowohl im Interesse der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten als auch der Mitgliedstaatenverwaltungen, die die innergemeinschaftlichen Warenströme anhand eines gemeinsamen Verbrauchsteueraussetzungsverfahrens (EMCS – Excise Movement and Control System) steuerlich überwachen und für eine effiziente Verfahrensabwicklung sorgen. Mit der Vorlage eines Entwurfs der Europäischen Kommission an den Rat zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie ist Ende 2019 zu rechnen.

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht absehbar, ob, wann und in welchem Umfang ggf. erforderlich werdende Änderungen in dieser Legislaturperiode zu Gesetzgebungsvorhaben im Tabaksteuerbereich führen werden.

Wie sagte Kaiser Franz – nicht der aus Österreich und auch nicht für die Sektsteuer verantwortlich, sondern für Fußball: „Schaun mr mal, dann sehn mr scho.” Oder wie die alten Römer bei der Einführung der Latrinensteuer unter Kaiser Vespanian meinten: „Geld stinkt nicht“.

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Es ist noch kein Finanzminister je gesichtet worden, der sich nicht über vermehrte Einnahmen freut. Manchmal allerdings geht der Schuss auch nach hinten los. Deshalb: Lieber gemeinsam und alle den Steuerzahler schröpfen.




Begehrlichkeiten und klamme Kassen gibt es ja in Europa mehr als genug. Also warum nicht den Bürger zur Kasse bitten, das lohnt meist. Und um neue Steuern und deren „Namensgebung“ sind die Experten nie verlegen. Zum Beispiel die Sekt- oder Schaumweinsteuer vom Kaiser Wilhlem zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte – nach „Schwimmerfolg“ wurde diese nie zurückgenommen – oder der Solidaritätszuschlag aus dem Jahr 1991, eigentlich begrenzt auf ein Jahr für den Aufbau Ost und die Mehrausgaben des Zweiten Golfkriegs gelten sollte, und das bekannte „Rauchen für die Mütterrente“, das 2004 für Ministerin Ulla Schmidt Anlass für eine mehrstufige Tabaksteuererhöhung war.
Und dabei wissen doch alle, dass Steuereinnahmen nicht einer bestimmten Maßnahme zugeordnet werden können, sondern in den großen Topf des Bundesfinanzministers gehen, der dann verteilt nach Haushaltslage nicht nach Wunschdenken der Initiatoren.

Nun kommen wir zu einer neuen Argumentationslinie: Die europaweite Harmonisierung der Steuern, um innerhalb des geeinten Europas keine Verwerfungen oder Ungleichheiten entstehen zu lassen und die freien Warenströme zu garantieren. Vielleicht liegen die aber schon viel eher, nämlich in den unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Erfolgen.

Wenn es nun aber um die Besteuerung von neuartigen Tabakprodukten – sprich E-Zigarette und Tabakerhitzer – geht, will man nicht nur bis nach den Europawahlen nächstes Jahr warten, sondern auch gemeinsam handeln. So die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfinanzministeriums, Christins Lambrecht, SPD, auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Scheffler.

Die Politikerspreche geht so und wurde veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 19/2217:
Abgeordneter Frank Schäffler (FDP)
Welche Änderungen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bei der Tabaksteuer, und welche Ziele werden mit den Änderungen verfolgt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom 11. Mai 2018
Aktuell werden bei der Tabaksteuer die auf EU-Ebene laufenden Vorbereitungen zur Überarbeitung der Richtlinie des Rates 2011/64/EU (Tabaksteuerrichtlinie) von der Bundesregierung abgewartet. Anschließend wird eine Entscheidung über die erforderliche nationale Positionierung zu den dann vorgeschlagenen Maßnahmen getroffen werden.

Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäischen Kommission durchgeführten Arbeiten zur Erstellung einer Folgenabschätzung und einer externen Studie zur Evaluierung der tabaksteuerrechtlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene. Diese Studie befasst sich neben der tabaksteuerrechtlichen Systematik in den Mitgliedstaaten unter anderem auch mit den Mindeststeuersätzen sowie der steuerlichen Behandlung neuartiger Tabakprodukte.

Grundlegendes Ziel sowohl der Europäischen Kommission als auch der Bundesregierung ist eine gemeinsame Herangehensweise der Mitgliedstaaten bei der anstehenden Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie, um eine harmonisierte Umsetzung der zu vereinbarenden Maßnahmen zu erreichen und somit einer Fragmentierung tabaksteuerrechtlicher Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten entgegenzuwirken. Der Fortbestand einer möglichst umfassenden Harmonisierung des Tabaksteuerrechts liegt sowohl im Interesse der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten als auch der Mitgliedstaatenverwaltungen, die die innergemeinschaftlichen Warenströme anhand eines gemeinsamen Verbrauchsteueraussetzungsverfahrens (EMCS – Excise Movement and Control System) steuerlich überwachen und für eine effiziente Verfahrensabwicklung sorgen. Mit der Vorlage eines Entwurfs der Europäischen Kommission an den Rat zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie ist Ende 2019 zu rechnen.

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht absehbar, ob, wann und in welchem Umfang ggf. erforderlich werdende Änderungen in dieser Legislaturperiode zu Gesetzgebungsvorhaben im Tabaksteuerbereich führen werden.

Wie sagte Kaiser Franz – nicht der aus Österreich und auch nicht für die Sektsteuer verantwortlich, sondern für Fußball: „Schaun mr mal, dann sehn mr scho.” Oder wie die alten Römer bei der Einführung der Latrinensteuer unter Kaiser Vespanian meinten: „Geld stinkt nicht“.

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