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Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel

EU-Bericht zu E-Zigaretten

2. July 2016By ASW

Nun liegt er vor, der Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Fazit: die Maßnahmen der Richtlinie sind ausreichend und mehr wissenschaftliche Langzeitstudien sind gefordert.




Der Bericht trägt den Titel: BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die potenziellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von nachfüllbaren elektronischen Zigaretten

Untersucht werden sollten die potenziellen Risiken von E-Zigaretten und Liquids. Dabei ging es den Berichterstattern um vier Punkte: 1.) Vergiftung durch nikotinhaltige Liquids, 2.) Hautreaktionen bei nikotinhaltigen Liquids, 3.) Risiken bei individuellen Verschnitten und 4.) Risiken bei nicht geprüften E-Zigaretten und Liquids.

Und das Fazit lautet:
„Die Verwendung nachfüllbarer elektronischer Zigaretten und die potenzielle Exposition gegenüber E-Liquids, die Nikotin in hoher Konzentration enthalten, können Risiken für die öffentliche Gesundheit bergen. Nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse bieten die Maßnahmen, die in der Richtlinie und in abgeleiteten Rechtsvorschriften27 in Bezug auf nachfüllbare E-Zigaretten vorgesehen sind, zusammen mit der Regulierung auf nationaler Ebene einen geeigneten und angemessenen Rahmen für die Begrenzung dieser Risiken. Dies ändert jedoch nichts daran, dass diese Produkte und ihre Sicherheit für Verbraucher weiter untersucht werden müssen (insbesondere bezüglich Vergiftungen aufgrund einer unbeabsichtigten Einnahme von E-Liquid und des Gefahrenprofils von Aromaten). Zudem müssen die Bürgerinnen und Bürger stärker auf die Toxizität von nikotinhaltigen E-Liquids aufmerksam gemacht werden, was möglicherweise durch nationale Aufklärungskampagnen erfolgen könnte.
Mitgliedstaaten und Kommission sollten den Markt für nachfüllbare E-Zigaretten und auch die nach Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie eingehenden Meldungen aufmerksam verfolgen. Außerdem sind weitere Untersuchungen zu bestimmten Aspekten von E-Zigaretten erforderlich, speziell im Hinblick auf nachfüllbare E-Zigaretten, wie etwa Emissionsmessungen und Prüfungen der Sicherheit von Aromen und Aromenmischungen. Zusätzliche Forschungsarbeiten zu diesen Themen kämen allen Nutzern von E-Zigaretten (ob Einweg-, nachladbare oder nachfüllbare Produkte) zugute.“

Und hier ist der ganze Bericht aus Brüssel:

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Nun liegt er vor, der Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Fazit: die Maßnahmen der Richtlinie sind ausreichend und mehr wissenschaftliche Langzeitstudien sind gefordert.




Der Bericht trägt den Titel: BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die potenziellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von nachfüllbaren elektronischen Zigaretten

Untersucht werden sollten die potenziellen Risiken von E-Zigaretten und Liquids. Dabei ging es den Berichterstattern um vier Punkte: 1.) Vergiftung durch nikotinhaltige Liquids, 2.) Hautreaktionen bei nikotinhaltigen Liquids, 3.) Risiken bei individuellen Verschnitten und 4.) Risiken bei nicht geprüften E-Zigaretten und Liquids.

Und das Fazit lautet:
„Die Verwendung nachfüllbarer elektronischer Zigaretten und die potenzielle Exposition gegenüber E-Liquids, die Nikotin in hoher Konzentration enthalten, können Risiken für die öffentliche Gesundheit bergen. Nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse bieten die Maßnahmen, die in der Richtlinie und in abgeleiteten Rechtsvorschriften27 in Bezug auf nachfüllbare E-Zigaretten vorgesehen sind, zusammen mit der Regulierung auf nationaler Ebene einen geeigneten und angemessenen Rahmen für die Begrenzung dieser Risiken. Dies ändert jedoch nichts daran, dass diese Produkte und ihre Sicherheit für Verbraucher weiter untersucht werden müssen (insbesondere bezüglich Vergiftungen aufgrund einer unbeabsichtigten Einnahme von E-Liquid und des Gefahrenprofils von Aromaten). Zudem müssen die Bürgerinnen und Bürger stärker auf die Toxizität von nikotinhaltigen E-Liquids aufmerksam gemacht werden, was möglicherweise durch nationale Aufklärungskampagnen erfolgen könnte.
Mitgliedstaaten und Kommission sollten den Markt für nachfüllbare E-Zigaretten und auch die nach Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie eingehenden Meldungen aufmerksam verfolgen. Außerdem sind weitere Untersuchungen zu bestimmten Aspekten von E-Zigaretten erforderlich, speziell im Hinblick auf nachfüllbare E-Zigaretten, wie etwa Emissionsmessungen und Prüfungen der Sicherheit von Aromen und Aromenmischungen. Zusätzliche Forschungsarbeiten zu diesen Themen kämen allen Nutzern von E-Zigaretten (ob Einweg-, nachladbare oder nachfüllbare Produkte) zugute.“

Und hier ist der ganze Bericht aus Brüssel:

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