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Analyse: Dampf-Werbeverbot kommt – was das genau bedeutet

20. April 2016By JJS

Heute hat das Regierungskabinett von Angela Merkel beschlossen, die Regeln für Tabakwerbung massiv zu verschärfen – und erledigt die E-Zigarette gleich mit.

Was steht im Gesetz? Ab 2020 darf nicht mehr auf Plakaten und im Kino Reklame für Zigaretten betrieben werden. Darüber wird viel berichtet.

Das Problem für die Dampfer ist allerdings: Die bestehenden Werbeverbote (Internet, Print, Fernsehen, Radio, Promotion) sollen in Zukunft auch für die E-Zigarette gelten. Die Dampfer-Branche wird also voll in Mithaftung genommen. Wie bei der Zigarette würde Werbung aus dem öffentlichen Raum quasi vollständig verschwinden, mit wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel den Außenwänden von Geschäften. Zur eigenen Anschauung kann der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung bei eGarage heruntergeladen werden.

Ein Unterschied zum Tabak bliebe: Sampling, also das Ausprobieren der Produkte am Verkaufsort, soll bei E-Zigaretten noch möglich sein. Für Tabak ist auch das verboten.




Ab wann gilt das Gesetz? Das Inkrafttreten erfolgt am Tag nachdem das Gesetz verabschiedet wurde. Das könnte noch vor diesem Sommer sein. Die Bundesregierung kann zwar Gesetze vorschlagen, was sie in diesem Fall getan hat, die Parlamente müssen aber zustimmen.

Warum ist der Gesetzentwurf ein Problem und was sagt die Branche? Wir haben den Chef des E-Zigaretten-Verband VdeH aktuell interviewt. Dac Sprengel hält die Gleichstellung von Rauchtabak und E-Zigarette durch die Bundesregierung für einen “schweren gesundheitspolitischen Fehler”. Es müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich sind und deshalb dürfe auch die Werbung nicht quasi vollständig verboten werden. “Gerade die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Werbung für E-Zigaretten funktioniert. Große TV-Werbekampagnen haben sich positiv auf die Zahl der Dampfumsteiger ausgewirkt”, sagt Sprengel weiter. 

Beim Werbeverbot mit dem Jugendschutz zu argumentieren sei absurd. Dem Jugendschutz wird durch das gerade in Kraft getretene vollständige Abgabeverbot bereits ausreichend Rechnung getragen. In der Wirtschaftswissenschaft wird davon ausgegangen, dass mit Werbung neue Konsumenten gewonnen werden können und auch mehr in Innovation investiert wird.

Denn ein besseres Produkt profitiert am meisten von Werbung. Wird Werbung verboten, werden die bestehenden Marktanteile zementiert und der Markt wächst langsamer. Für die E-Zigarette würde das Werbeverbot also bedeuten, dass die Zahl der Neu-Dampfer wohl deutlich niedriger ausfällt, als wenn Reklame noch erlaubt wäre.

Wer könnte das Gesetz noch entschärfen? Bundestag und Bundesrat müssen wie erwähnt grünes Licht geben. Dass sie es ganz ablehnen, kann angesichts der Mehrheit der Regierungskoalition im Parlament so gut wie ausgeschlossen werden. Allerdings ist im sogenannten parlamentarischen Verfahren immer möglich, dass Änderungen erfolgen.

So setzt sich zum Beispiel der SPD-Abgeordnete Marcus Held für die E-Zigarette ein. Im Interview mit eGarage sagte er: “Ich wäre ganz vehement dagegen, dass man das Werben für das Dampfen verbietet.”

Kann man rechtlich gegen das Gesetz vorgehen? Die Chancen darauf dürften möglicherweise gut stehen. Grundsätzlich gilt in Deutschland unter anderem die Gewerbefreiheit. Eigentum muss staatlich geschützt werden.

Und es gilt Meinungsfreiheit, die im Grundsatz auch die Werbefreiheit bedingt. Eingeschränkt werden dürfen diese Rechte nur, wenn es dafür einen sehr guten Grund gibt. Im Fall der normalen Zigarette, die Hunderttausende Menschenleben pro Jahr allein in Deutschland kostet, hat der Gesundheitsschutz bislang den Vorrang vor diesen Rechten erhalten.

Im Falle der sehr viel weniger schädlichen E-Zigarette könnte es durchaus sein, dass Gerichte anders entscheiden. Allerdings ist eGarage bislang noch kein möglicher Kläger bekannt.

Vielleicht wird sogar die Zigaretten-Industrie zu einem ungewohnten Verbündeten, denn diese will wohl gegen die sie betreffende Ausweitung des Werbeverbots rechtlich vorgehen. Der Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes DZV, Jan Mücke, sagt: “Mit dem Gesetzentwurf zum Tabakwerbeverbot werden gleich mehrere Grundrechte in bisher nie gekannter Intensität verletzt.”

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Heute hat das Regierungskabinett von Angela Merkel beschlossen, die Regeln für Tabakwerbung massiv zu verschärfen – und erledigt die E-Zigarette gleich mit.

Was steht im Gesetz? Ab 2020 darf nicht mehr auf Plakaten und im Kino Reklame für Zigaretten betrieben werden. Darüber wird viel berichtet.

Das Problem für die Dampfer ist allerdings: Die bestehenden Werbeverbote (Internet, Print, Fernsehen, Radio, Promotion) sollen in Zukunft auch für die E-Zigarette gelten. Die Dampfer-Branche wird also voll in Mithaftung genommen. Wie bei der Zigarette würde Werbung aus dem öffentlichen Raum quasi vollständig verschwinden, mit wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel den Außenwänden von Geschäften. Zur eigenen Anschauung kann der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung bei eGarage heruntergeladen werden.

Ein Unterschied zum Tabak bliebe: Sampling, also das Ausprobieren der Produkte am Verkaufsort, soll bei E-Zigaretten noch möglich sein. Für Tabak ist auch das verboten.




Ab wann gilt das Gesetz? Das Inkrafttreten erfolgt am Tag nachdem das Gesetz verabschiedet wurde. Das könnte noch vor diesem Sommer sein. Die Bundesregierung kann zwar Gesetze vorschlagen, was sie in diesem Fall getan hat, die Parlamente müssen aber zustimmen.

Warum ist der Gesetzentwurf ein Problem und was sagt die Branche? Wir haben den Chef des E-Zigaretten-Verband VdeH aktuell interviewt. Dac Sprengel hält die Gleichstellung von Rauchtabak und E-Zigarette durch die Bundesregierung für einen “schweren gesundheitspolitischen Fehler”. Es müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich sind und deshalb dürfe auch die Werbung nicht quasi vollständig verboten werden. “Gerade die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Werbung für E-Zigaretten funktioniert. Große TV-Werbekampagnen haben sich positiv auf die Zahl der Dampfumsteiger ausgewirkt”, sagt Sprengel weiter. 

Beim Werbeverbot mit dem Jugendschutz zu argumentieren sei absurd. Dem Jugendschutz wird durch das gerade in Kraft getretene vollständige Abgabeverbot bereits ausreichend Rechnung getragen. In der Wirtschaftswissenschaft wird davon ausgegangen, dass mit Werbung neue Konsumenten gewonnen werden können und auch mehr in Innovation investiert wird.

Denn ein besseres Produkt profitiert am meisten von Werbung. Wird Werbung verboten, werden die bestehenden Marktanteile zementiert und der Markt wächst langsamer. Für die E-Zigarette würde das Werbeverbot also bedeuten, dass die Zahl der Neu-Dampfer wohl deutlich niedriger ausfällt, als wenn Reklame noch erlaubt wäre.

Wer könnte das Gesetz noch entschärfen? Bundestag und Bundesrat müssen wie erwähnt grünes Licht geben. Dass sie es ganz ablehnen, kann angesichts der Mehrheit der Regierungskoalition im Parlament so gut wie ausgeschlossen werden. Allerdings ist im sogenannten parlamentarischen Verfahren immer möglich, dass Änderungen erfolgen.

So setzt sich zum Beispiel der SPD-Abgeordnete Marcus Held für die E-Zigarette ein. Im Interview mit eGarage sagte er: “Ich wäre ganz vehement dagegen, dass man das Werben für das Dampfen verbietet.”

Kann man rechtlich gegen das Gesetz vorgehen? Die Chancen darauf dürften möglicherweise gut stehen. Grundsätzlich gilt in Deutschland unter anderem die Gewerbefreiheit. Eigentum muss staatlich geschützt werden.

Und es gilt Meinungsfreiheit, die im Grundsatz auch die Werbefreiheit bedingt. Eingeschränkt werden dürfen diese Rechte nur, wenn es dafür einen sehr guten Grund gibt. Im Fall der normalen Zigarette, die Hunderttausende Menschenleben pro Jahr allein in Deutschland kostet, hat der Gesundheitsschutz bislang den Vorrang vor diesen Rechten erhalten.

Im Falle der sehr viel weniger schädlichen E-Zigarette könnte es durchaus sein, dass Gerichte anders entscheiden. Allerdings ist eGarage bislang noch kein möglicher Kläger bekannt.

Vielleicht wird sogar die Zigaretten-Industrie zu einem ungewohnten Verbündeten, denn diese will wohl gegen die sie betreffende Ausweitung des Werbeverbots rechtlich vorgehen. Der Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes DZV, Jan Mücke, sagt: “Mit dem Gesetzentwurf zum Tabakwerbeverbot werden gleich mehrere Grundrechte in bisher nie gekannter Intensität verletzt.”

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