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Ärgerliche Unwissenheit

27. February 2016By ASW

Gell, man hat so seine Lieblingslokale, die man immer wieder heimsucht und sich dort rundum pudelwohl fühlt.




Dazu gehören ein aufmerksamer Service, eine gute Küche, ein leckeres Weinangebot, ein angenehmes Ambiente und ein anständiges Preis-Leistungsverhältnis. So einen Italiener gibt es in Stuttgart, das  “Nannina“.

Neulich waren meine Familie und ich dort, der Tisch war lange vorreserviert und wir alle freuten uns auf einen lukullischen Abend in vertrauter Atmosphäre. Diesmal allerdings erlebten wir eine herbe Enttäuschung – und das war nicht nur der endlosen, den Hunger längst stillenden Wartezeit von zwei Stunden für das Hauptgericht geschuldet.

Sondern vor allem dem unsäglichen Umgang mit dem Dampfen. Nach doch schon anderthalb Stunden des „Wölkchengenusses“ fiel dem Ober und Eigner spontan auf, dass ich im Gastraum – der wirklich übervoll war und nach viel Fisch und Knoblauch roch – dampfte.

Und zack stand er neben mir und bat mich, mit dem Dampfen aufzuhören. Er hatte es zugegebenermaßen nicht gerochen oder das „Glühen“ gesehen. Auf Nachfrage meinte er, das wäre nicht er, sondern die anderen Gäste: Merkwürdig, die hatten keine Anstalten gemacht, dass sie mein Dampfen störe.

Ich wies ihn auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Köln aus 2014 hin und zeigte es sogar im Urteilstext, wonach Dampfen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz falle. . Natürlich kannte er diesen Richterspruch nicht. Ja ja, er verstehe schon, meinte er als er auf dem Tablet nachlas, aber er sei ja selbst Raucher und die Gäste gingen vor.




Dann legte ich mit dem National Health Service aus London nach mit seiner Empfehlung und Feststellung von 95% weniger, was ihm auch unbekannt war. Seine Replik, dann blieben ja aber immer noch 5% Belastung. Ob er denn dann nicht die Kerzen auspusten müssen wegen der Belastung durch Verbrennung des Stearins? Wenn die Gäste das wünschen.

Nachhaken meinerseits, übe er denn nun sein Hausrecht aus, um mir das Dampfen zu untersagen.

Nein. Aber auf welcher Basis denn dann? Die Gäste. Oh je, so ging das noch dreimal hin und her. Es half nichts, auf das Hausrecht wollte er sich nicht berufen, aber bestand auf dem Nichtdampfen. Irgendwie extrem unbefriedigend und ärgerlich. Langsam deucht mir, dass da noch viel Aufklärungsarbeit seitens der Dampferindustrie, der verantwortlichen Verbände und des DEHOGA zu leisten ist.

Mir jedenfalls war der Abend mehr als verdorben – und das Lokal wird uns alle nicht mehr wiedersehen. Unwissenheit und Uninformiertheit schützt vor Gästeschwund nicht. Vielleicht sollte er selbst dem Rauchen abschwören und lieber mit dem Dampfen beginnen, dann wäre sein eigenes schlechtes Gewissen nicht sein Ratgeber.

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27. February 2016By ASW

Gell, man hat so seine Lieblingslokale, die man immer wieder heimsucht und sich dort rundum pudelwohl fühlt.




Dazu gehören ein aufmerksamer Service, eine gute Küche, ein leckeres Weinangebot, ein angenehmes Ambiente und ein anständiges Preis-Leistungsverhältnis. So einen Italiener gibt es in Stuttgart, das  “Nannina“.

Neulich waren meine Familie und ich dort, der Tisch war lange vorreserviert und wir alle freuten uns auf einen lukullischen Abend in vertrauter Atmosphäre. Diesmal allerdings erlebten wir eine herbe Enttäuschung – und das war nicht nur der endlosen, den Hunger längst stillenden Wartezeit von zwei Stunden für das Hauptgericht geschuldet.

Sondern vor allem dem unsäglichen Umgang mit dem Dampfen. Nach doch schon anderthalb Stunden des „Wölkchengenusses“ fiel dem Ober und Eigner spontan auf, dass ich im Gastraum – der wirklich übervoll war und nach viel Fisch und Knoblauch roch – dampfte.

Und zack stand er neben mir und bat mich, mit dem Dampfen aufzuhören. Er hatte es zugegebenermaßen nicht gerochen oder das „Glühen“ gesehen. Auf Nachfrage meinte er, das wäre nicht er, sondern die anderen Gäste: Merkwürdig, die hatten keine Anstalten gemacht, dass sie mein Dampfen störe.

Ich wies ihn auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Köln aus 2014 hin und zeigte es sogar im Urteilstext, wonach Dampfen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz falle. . Natürlich kannte er diesen Richterspruch nicht. Ja ja, er verstehe schon, meinte er als er auf dem Tablet nachlas, aber er sei ja selbst Raucher und die Gäste gingen vor.




Dann legte ich mit dem National Health Service aus London nach mit seiner Empfehlung und Feststellung von 95% weniger, was ihm auch unbekannt war. Seine Replik, dann blieben ja aber immer noch 5% Belastung. Ob er denn dann nicht die Kerzen auspusten müssen wegen der Belastung durch Verbrennung des Stearins? Wenn die Gäste das wünschen.

Nachhaken meinerseits, übe er denn nun sein Hausrecht aus, um mir das Dampfen zu untersagen.

Nein. Aber auf welcher Basis denn dann? Die Gäste. Oh je, so ging das noch dreimal hin und her. Es half nichts, auf das Hausrecht wollte er sich nicht berufen, aber bestand auf dem Nichtdampfen. Irgendwie extrem unbefriedigend und ärgerlich. Langsam deucht mir, dass da noch viel Aufklärungsarbeit seitens der Dampferindustrie, der verantwortlichen Verbände und des DEHOGA zu leisten ist.

Mir jedenfalls war der Abend mehr als verdorben – und das Lokal wird uns alle nicht mehr wiedersehen. Unwissenheit und Uninformiertheit schützt vor Gästeschwund nicht. Vielleicht sollte er selbst dem Rauchen abschwören und lieber mit dem Dampfen beginnen, dann wäre sein eigenes schlechtes Gewissen nicht sein Ratgeber.

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